ZAUNTURA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Zauntura UG (haftungsbeschränkt) i.G. für die Lieferung und Montage von Zaun- und Toranlagen.

Hinweis: Diese Bedingungen sind bewusst konservativ gehalten. Wir empfehlen, sie vor dem Einsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf das konkrete Geschäftsmodell prüfen zu lassen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Werkleistungen (insbesondere die Planung, Fertigung, Lieferung und Montage von Zäunen, Toren, Antrieben und Zubehör) zwischen der Zauntura UG (haftungsbeschränkt) i.G. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen, die ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, sind gesondert gekennzeichnet.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website sowie in Prospekten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.

(3) Maße, Mengen, Materialangaben und Zeichnungen sind vor Fertigungsbeginn verbindlich abzustimmen. Soweit ein Aufmaß vor Ort erforderlich ist, bildet dieses die Grundlage der Fertigung.

§ 3 Preise & Zahlung

(1) Es gelten die im verbindlichen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind 30 % des Auftragswerts als Anzahlung mit der Auftragsbestätigung, 40 % bei Lieferung der Hauptkomponenten und der Restbetrag nach Abnahme der Montage fällig.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 4 Lieferung & Montage

(1) Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Angegebene Fristen sind im Übrigen voraussichtliche Termine.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen und örtlichen Voraussetzungen für die Montage gegeben sind (insbesondere freie Zugänglichkeit, Stromanschluss bei Antrieben, geklärte Grundstücksgrenzen und etwaige behördliche Genehmigungen). Verzögerungen oder Mehraufwände, die hierauf beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Lieferengpässe verlängern Fristen angemessen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Mit fester Verbindung der Ware mit einem Grundstück bzw. Bauwerk gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Gewährleistung / Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Werkleistungen (Montage) gilt das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), bei reinen Warenlieferungen das Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB).

(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen und Bauleistungen die gesetzliche Frist (regelmäßig zwei bzw. – bei Bauwerken – fünf Jahre). Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten beweglichen Sachen ein Jahr ab Ablieferung; die gesetzlichen Fristen für Bauwerke, für arglistig verschwiegene Mängel sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

(3) Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, fehlende Wartung oder eigenmächtige Veränderungen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Bei Maßanfertigungen sind branchenübliche, technisch unvermeidbare Toleranzen kein Mangel.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung – vorbehaltlich des Ausschlusses bei Maßanfertigungen (siehe unten).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat; bei einem Vertrag über mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung ab dem Tag, an dem Sie die letzte Ware in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Zauntura UG (haftungsbeschränkt) i.G., Industriestraße 15, 74343 Sachsenheim, E-Mail: info@zauntura.de, Telefon: +49 179 4711307
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Zauntura UG (haftungsbeschränkt) i.G., Industriestraße 15, 74343 Sachsenheim, E-Mail: info@zauntura.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
____________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________
Datum: _______________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Wichtiger Hinweis zu Maßanfertigungen: Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Maßanfertigung), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Da Zaun- und Toranlagen regelmäßig nach Aufmaß individuell gefertigt werden, kann das Widerrufsrecht in diesen Fällen ausgeschlossen sein.

(2) Das Widerrufsrecht kann zudem gemäß § 356 BGB vorzeitig erlöschen, wenn eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Sachsenheim).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Hinweis zur EU-Online-Streitbeilegung und zur Verbraucherschlichtung siehe Impressum.

Stand dieser AGB: Juni 2026.